Der Notar ist gesetzlich dazu verpflichtet, für seine Tätigkeiten die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren zu erheben. Dadurch erhält jeder Notar in Deutschland für die gleiche Tätigkeit die gleichen Gebühren.
Durch das notarielle Kostenrecht ist die Beratung und die Entwurfstätigkeit des Notars bereits in der Beurkundungsgebühr enthalten.
Zusätzlich sind die Gebühren unabhängig vom Arbeitsaufwand oder der Anzahl der Besprechungstermine.
Für jede Tätigkiet durch das Gesetz ist ein bestimter Gebührensatz festgelegt. Dabei richtet sich die Höhe der Notarkosten grundsätzlich nach der vom Geschäftswert und von der Bedeutung abhängigen Gebührenstaffelung.